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Zivilrecht
>> Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht umfasst als
Rechtsgebiet sämtliche Vorschriften, die die Konkurrenz
zwischen Marktteilnehmern regeln. Hierzu zählen
Auseinandersetzungen zwischen Kapitalgesellschaften genau so wie
Wettbewerbssituationen zwischen Einzelunternehmern,
Freiberuflern und sonstigen Kaufleuten. Ein wesentlicher Normenkomplex
zur Bestimmung von Ansprüchen im Wettbewerbsrecht ist das
"Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG). Hieraus folgen
Verhaltensregeln der Marktteilnehmer, Unterlassungsansprüche,
Schadensersatzansprüche sowie Konkurrenzverbote.
Wettbewerbsrecht
- Abmahnung von wettbewerbswidrigen geschäftlichen Handlungen
- Geltendmachung von Unterlassungs- und
Schadensersatzansprüchen
- Gestaltung von Konkurrenzvereinbarungen
- Gebietsvereinbarungen
- Werberecht im Wettbewerb
- Rechtsschutz gegen Eingriffe in den ausgeübten und
eingerichteten Gewerbebetrieb
- Missbrauch von Unternehmenskennzeichen und geschützen Angaben
- Werbung mit Gewinnspielen
- Unzulässige Rabatte, Aktionen und Angebotskopplung
Kontaktieren Sie uns hierzu unter info@zivilrecht-mainz.de
oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35
56.
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