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Zivilrecht >> Reiserecht
Das Reiserecht
wird in Zeiten elektronischer Reisekataloge und damit einhegehender
Konkurrenzsteigerung im Hotel- und Reisegewerbe immer bedeutender.
Zahlreiche Reiseveranstalter
bemühen sich nämlich dem Preisdruck durch nachhaltige
Kostensenkung entgegenzuwirken. Häufig führt dies zu
erheblichen Reisemängeln,
Verspätungen, Falschbuchungen oder schlicht zum Reiseausfall.
Wenn ein Kunde nach erfolgter Rückreise
seine Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter zu wahren
versucht, verweist letzterer nicht selten auf die örtlichen
Verantwortlichen, die naturgemäß von Deutschland aus
nicht fassbar sind.
Um diesem Misstand abzuhelfen sollte bereits frühzeitig ein
auf Reiserecht spezialisierter
Rechtsanwalt
konsultiert und der Veranstalter auf eine Erstattung des
Reisepreises / Buchungspreises aufgefordert werden.
Wegen entgangener
Reisefreude (fehlende Erholung, Untergang des
Urlaubsanspruchs) wird man in schweren Fällen sogar Schadensersatz und Schmerzensgeld
verlangen können. Wichtig ist es hierzu bereits im Urlaubsort
die feststellbaren Mängel zu dokumentieren und Beweise zu sichern.
Kontaktieren Sie uns hierzu unter info@zivilrecht-mainz.de
oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35
56.
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