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Zivilrecht
>> Handelsrecht
Das Handelsrecht betrifft alle Kaufleute
und kaufmännisch geführten Unternehmen. Die
Besonderheiten, die etwa bei der Einbeziehung von AGB, der
Bestätigung kaufmännischer Aufträge, der
besonderen Mängelgewährleistung sowie der
Rügepflichten große Bedeutung spielen, erfordern
eine qualifizierte Beratung von Anfang bis Ende.
In folgenden Fällen steht Ihnen die Kanzlei
Foderà-Pierangeli zur Seite
Handelsrechtliche Dauerlieferungsverträge
- Gestaltung von Dauerlieferungen
- Geltendmachung von Zahlungsansprüchen und
Mängelgewährleistung / Folgeschäden
- Prüfung und Gestaltung von Lieferbedingungen,
Transportrisiko und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Internationaler Forderungseinzug
Internationales
Handelsrecht
- Beratung im Hinblick auf Rechtswahlvereinbarungen
- Gestaltung von Vereinbarungen nach UN-Kaufrecht / IPR
- Beauftragung von Korrespondenzanwälten
- Einzug von Kreditforderungen
Einzug handelsrechtlicher Forderungen
- vorgerichtliche Mahnung unbezahlter
Forderungen
- Forderungsmanagement
- prozessuale Durchsetzung von Zahlungsansprüchen,
Nebenforderungen
- Rückabwicklung von Handelsverträgen
- Forderungseinzug in der Insolvenz
- Zwangsvollstreckung in Gesellschaftsvermögen
Handelsvertreter
- Gestaltung von
Handelsvertreterverträgen
- Arbeitsrechtliche Abwicklung von Vertriebsmitarbeitern
- Forderungen von Handelsmaklern, Provisionsansprüche
Kontaktieren Sie uns hierzu unter info@zivilrecht-mainz.de
oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35
56.
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