Zivilrecht Mainz - Rechtsanwalt Foderà-Pierangeli
 
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Zivilrecht >> Bankrecht

Das Bankrecht betrifft jeden Anleger, der punktuelle oder ständige Rechtsbeziehungen zu Banken oder Kreditgebern unterhält. Ob Großanleger an der Börse oder Inhaber eines Girokontos oder Sparguthabens, jeder Bankkunde sollte sich von einem unabhängigen Bankrechtler beraten lassen.

So ist insbesondere in Zeiten elektronischer Zahlungswege mehr und mehr zu beobachten, dass Kreditinstitute die Haftung für betrügerisch verursachte Schäden nicht übernehmen wollen. Auch spielt die Frage der Haftung des Bankberaters für Falschberatung im Anlagengeschäft eine immer größere Rolle im Bankrecht.

Die Kanzlei um Rechtsanwalt Foderà-Pierangeli steht Ihnen für alle Fragen rund um Kreditverträge, Anlagegeschäfte, Optionsscheine, Wertpapierhandel und Giro- und Bausparverträge zur Seite.

Kontaktieren Sie uns hierzu unter info@zivilrecht-mainz.de oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35 56.


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