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Zivilrecht >> Bankrecht
Das Bankrecht betrifft jeden Anleger,
der punktuelle oder ständige Rechtsbeziehungen zu Banken oder
Kreditgebern unterhält. Ob Großanleger an der
Börse oder Inhaber eines Girokontos oder Sparguthabens, jeder Bankkunde sollte
sich von einem unabhängigen Bankrechtler beraten lassen.
So ist insbesondere in Zeiten elektronischer
Zahlungswege mehr und mehr zu beobachten, dass
Kreditinstitute die Haftung für betrügerisch
verursachte Schäden nicht übernehmen wollen. Auch
spielt die Frage der Haftung des Bankberaters für
Falschberatung im Anlagengeschäft eine immer
größere Rolle im Bankrecht.
Die Kanzlei um Rechtsanwalt Foderà-Pierangeli steht Ihnen
für alle Fragen rund um Kreditverträge,
Anlagegeschäfte, Optionsscheine, Wertpapierhandel und Giro-
und Bausparverträge zur Seite.
Kontaktieren Sie uns hierzu unter info@zivilrecht-mainz.de
oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35
56.
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