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Zivilrecht
>> Architektenrecht
Das Architektenrecht
befasst sich - ähnlich wie das Baurecht - mit dem
Schaffen und Umsetzen von Architekturleistungen. Hierzu zählt
der Werkvertrag, Haftungsregelungen sowie Vorschriften nach VOB und
öffentlich-rechtliche Aufsichtsnormen.
Ein Anwalt für Architektenrecht sollte jedoch auch
über weitere Fertigkeiten verfügen, die die
Übernahme des architektenrechtlichen Mandats
ermöglichen. So sind - insbesondere bei
künstlerischen und wertvollen Bauleistungen und
Objekten - urheberrechtliche, namensrechtliche sowie berufsrechtliche
und Honorarrechtliche Fragen zu klären.
So ist beispielsweise das Urheberrecht des Architekten ein
häufiges Problem, welches insbesondere bei Abriss, Modernisierung und
Erweiterung von Bauten und Gebäuden eine
wesentliche Rolle spielt. Auch der Denkmalschutz und seine
öffentlich-rechtliche Ausprägung sollten von einem Anwalt für
Architektenrecht stets berücksichtigt werden.
Schließlich spielen Vergütungsansprüche
und Haftungsfragen
wichtige Rollen in der anwaltlichen Praxis des Architektenanwaltes.
In allen Fragen des Architektenrechts, Baurechts und Denkmalschutzrechts
steht Ihnen Rechtsanwalt Foderà-Pierangeli in
Mainz und bundesweit gerne zur Verfügung.
Kontaktieren
Sie uns hierzu unter info@zivilrecht-mainz.de
oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35
56.
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