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Zivilrecht >> Architektenrecht

Das Architektenrecht befasst sich - ähnlich wie das Baurecht - mit dem Schaffen und Umsetzen von Architekturleistungen. Hierzu zählt der Werkvertrag, Haftungsregelungen sowie Vorschriften nach VOB und öffentlich-rechtliche Aufsichtsnormen.

Ein Anwalt für Architektenrecht sollte jedoch auch über weitere Fertigkeiten verfügen, die die Übernahme des architektenrechtlichen Mandats ermöglichen. So sind - insbesondere bei künstlerischen und wertvollen Bauleistungen und Objekten - urheberrechtliche, namensrechtliche sowie berufsrechtliche und Honorarrechtliche Fragen zu klären.

So ist beispielsweise das Urheberrecht des Architekten ein häufiges Problem, welches insbesondere bei Abriss, Modernisierung und Erweiterung von Bauten und Gebäuden eine wesentliche Rolle spielt. Auch der Denkmalschutz und seine öffentlich-rechtliche Ausprägung sollten von einem Anwalt für Architektenrecht stets berücksichtigt werden.

Schließlich spielen Vergütungsansprüche und Haftungsfragen wichtige Rollen in der anwaltlichen Praxis des Architektenanwaltes.

In allen Fragen des Architektenrechts, Baurechts und Denkmalschutzrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Foderà-Pierangeli in Mainz und bundesweit gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns hierzu unter info@zivilrecht-mainz.de oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35 56.







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