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Zivilrecht
>> Arbeitsrecht
Mobbing,
Abmahnung, Kündigung, Abfindung,
diese Begriffe sind häufige Bestandteile der Praxis eines Anwaltes für Arbeitsrecht.
Häufig lässt sich jedoch bereits eine durch den
Arbeitgeber ausgesprochene Abmahnung wirksam bekämpfen. Auf
Seiten des Arbeitgebers sollte auf der anderen Seite die Abmahnung und
die darauf folgende Kündigung sorgfältig vorbereitet
sein.
Sowohl Mobbingtatbestände als auch der Ausspruch einer
Abmahnung können selbständig vor Gericht angefochten
werden. Bei erfolgter Abmahnung
kann insofern die Einleitung einer Abmahnungsentfernungsklage geboten
sein.
Der Arbeitnehmer hat davon abgesehen immer die Möglichkeit
gegen eine einmal ausgesprochene Kündigung Kündigungsschutzklage
zu erheben. Hierzu sollte stets ein auf Arbeitsrecht
spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden.
Auch wenn in Arbeitsrechtsprozessen die gegenseitigen
Rechtsanwaltskosten in erster Instanz nicht erstattet werden, zahlt
sich die Mandatierung häufig aus. So kann aus
Arbeitnehmersicht nicht nur der sozialversicherungspflichtige
Arbeitsplatz gerettet werden, sondern zumindest eine angemessene Abfindung erstritten
werden.
Bei der Frage der Höhe der Abfindung hat sich in der
Rechtsprechung der Begriff einer Regelabfindung
herausgebildet, die sich wiederum nach der Dauer der
Beschäftigung sowie dem durchschnittlichen Bruttogehalt
berechnet wird. Ein Anwalt
für Arbeitsrecht
kann Ihnen hierbei bereits vor Einleitung gerichtlicher Schritte
helfen, die zu erwartenden Beträge zu beziffern.
Rechtsanwalt Foderà-Pierangeli steht Ihnen als Arbeitgeber
oder Arbeitnehmer gerne zur Seite um Ihre Interessen vorgerichtlich
aber auch vor dem Arbeitsgericht erfolgreich zu vertreten.
Kontaktieren Sie uns hierzu unter info@zivilrecht-mainz.de
oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35
56.
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