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Zivilrecht >> Arbeitsrecht

Mobbing
, Abmahnung, Kündigung, Abfindung,

diese Begriffe sind häufige Bestandteile der Praxis eines Anwaltes für Arbeitsrecht. Häufig lässt sich jedoch bereits eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Abmahnung wirksam bekämpfen. Auf Seiten des Arbeitgebers sollte auf der anderen Seite die Abmahnung und die darauf folgende Kündigung sorgfältig vorbereitet sein.

Sowohl Mobbingtatbestände als auch der Ausspruch einer Abmahnung können selbständig vor Gericht angefochten werden. Bei erfolgter Abmahnung kann insofern die Einleitung einer Abmahnungsentfernungsklage geboten sein.

Der Arbeitnehmer hat davon abgesehen immer die Möglichkeit gegen eine einmal ausgesprochene Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben. Hierzu sollte stets ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden.

Auch wenn in Arbeitsrechtsprozessen die gegenseitigen Rechtsanwaltskosten in erster Instanz nicht erstattet werden, zahlt sich die Mandatierung häufig aus. So kann aus Arbeitnehmersicht nicht nur der sozialversicherungspflichtige Arbeitsplatz gerettet werden, sondern zumindest eine angemessene Abfindung erstritten werden.

Bei der Frage der Höhe der Abfindung hat sich in der Rechtsprechung der Begriff einer Regelabfindung herausgebildet, die sich wiederum nach der Dauer der Beschäftigung sowie dem durchschnittlichen Bruttogehalt berechnet wird. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen hierbei bereits vor Einleitung gerichtlicher Schritte helfen, die zu erwartenden Beträge zu beziffern.

Rechtsanwalt Foderà-Pierangeli steht Ihnen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gerne zur Seite um Ihre Interessen vorgerichtlich aber auch vor dem Arbeitsgericht erfolgreich zu vertreten.

Kontaktieren Sie uns hierzu unter info@zivilrecht-mainz.de oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35 56.


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