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>> Arbeitsrecht
Abmahnung
Eine Abmahnung sollte nicht unterschätzt werden, da sie
weitreichende Folgen für die Stellung des Arbeitnehmers innerhalb
des Unternehmens haben und mithin vorbereitende Maßnahme zu einer
späteren Kündigung sein kann.
Das Institut der Abmahnung dient dazu, den Arbeitnehmer für ein
(schweres) Fehlverhalten in Bezug auf seine arbeitsrechtlichen
Verpflichtungen zu verwarnen und diesen aufzufordern sich künftig
vertragstreu zu verhalten.
Eine spätere Kündigung sollte i.d.R. auf die bereits in der
Abmahnung genannten Gründe gestützt sein, damit die
Kündigung wirksam ist. Wenn die zur Kündigung berechtigenden
Handlungen auf verschiednenen Sachverhalten beruhen, so ist an sich
nicht die Kündigung sondern eine weitere Abmahnung geboten. Das
Bedeutet: Nur wenn das bereits abgemahnte Verhalten erneut zu Tage
tritt, steht dem Arbeitgeber die Kündigung des
Arbeitsverhältnisses offen.
In jedem Falle kann sich ein Arbeitnehmer bereits während des
Arbeitsverhältnisses gegen eine ausgesprochene Abmahnung zur Wehr
setzen und die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
Sollten sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen,
sollten daher stets die 3-Wochen-Frist ebachten und, wenn möglich
vorab Beweise oder Zeugen benennen können. Alles weitere wird der Rechtsawnalt in erfahrung bringen.
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oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35
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