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Abmahnung

Eine Abmahnung sollte nicht unterschätzt werden, da sie weitreichende Folgen für die Stellung des Arbeitnehmers innerhalb des Unternehmens haben und mithin vorbereitende Maßnahme zu einer späteren Kündigung sein kann.

Das Institut der Abmahnung dient dazu, den Arbeitnehmer für ein (schweres) Fehlverhalten in Bezug auf seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen zu verwarnen und diesen aufzufordern sich künftig vertragstreu zu verhalten.

Eine spätere Kündigung sollte i.d.R. auf die bereits in der Abmahnung genannten Gründe gestützt sein, damit die Kündigung wirksam ist. Wenn die zur Kündigung berechtigenden Handlungen auf verschiednenen Sachverhalten beruhen, so ist an sich nicht die Kündigung sondern eine weitere Abmahnung geboten. Das Bedeutet: Nur wenn das bereits abgemahnte Verhalten erneut zu Tage tritt, steht dem Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses offen.

In jedem Falle kann sich ein Arbeitnehmer bereits während des Arbeitsverhältnisses gegen eine ausgesprochene Abmahnung zur Wehr setzen und die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

Sollten sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen, sollten daher stets die 3-Wochen-Frist ebachten und, wenn möglich vorab Beweise oder Zeugen benennen können. Alles weitere wird der Rechtsawnalt in erfahrung bringen.

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