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>> Arbeitsrecht
Honorarvereinbarung
für Kostenklarheit
"Kündigungsschutzklage
zum Festpreis" lautet häufig das Stichwort nach
dem zahlreiche Unternehmen bei Anwälten für
Arbeitsrechtsverfahren suchen.
In der Tat kann es sinnvoll sein, eine bestimmte Anzahl
von erwarteten Kündigungsschutzverfahren vor dem
Arbeitsgericht an eine Kanzlei zu übergeben und mit dieser
eine Honorarvereinbarung unter Ausbedingung eines Festpreises zu
schließen.
Es handelt sich hier nicht um eine Flatrate
für Arbeitsrechtsberatung, sondern vielmehr um
eine leistungsgerechte Berechnungsgrundlage, die dem Rechtsanwalt, wie
dem Arbeitgeber
eine klare Basis vermittelt um die Kosten
vorhersehbar zu machen.
Gerne kann Ihnen die Kanzlei um Rechtsanwalt
Foderà-Pierangeli in arbeitsrechtlichen Verfahren ein -
unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Zwänge -
leistungs- und interessengerechtes Angebot für eine
Honorarvereinbarung unterbreiten.
Sprechen Sie uns einfach an.
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Sie uns hierzu unter info@zivilrecht-mainz.de
oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35
56.
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