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Honorarvereinbarung für Kostenklarheit

"Kündigungsschutzklage zum Festpreis" lautet häufig das Stichwort nach dem zahlreiche Unternehmen bei Anwälten für Arbeitsrechtsverfahren suchen.

In der Tat kann es sinnvoll sein, eine bestimmte Anzahl von erwarteten Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht an eine Kanzlei zu übergeben und mit dieser eine Honorarvereinbarung unter Ausbedingung eines Festpreises zu schließen.

Es handelt sich hier nicht um eine Flatrate für Arbeitsrechtsberatung, sondern vielmehr um eine leistungsgerechte Berechnungsgrundlage, die dem Rechtsanwalt, wie dem Arbeitgeber eine klare Basis vermittelt um die Kosten vorhersehbar zu machen.

Gerne kann Ihnen die Kanzlei um Rechtsanwalt Foderà-Pierangeli in arbeitsrechtlichen Verfahren ein - unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Zwänge - leistungs- und interessengerechtes Angebot für eine Honorarvereinbarung unterbreiten.

Sprechen Sie uns einfach an.

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Kontaktieren Sie uns hierzu unter info@zivilrecht-mainz.de oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35 56.



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