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Kündigungsschutzklagen

Eine Kündigungsschutzklage stellt die überwiegende Zahl der arbeitsrechtlichen Verfahren dar. Dies ist verständlich vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des Arbeitsplatzes für den gekündigten Arbeitnehmer.

Wichtigster Faktor ist die sog. "3-Wochen-Frist" innerhalt derer sie Kündigungsschutzklage einreichen sollten. Ist diese Frist verstrichen, so gilt das Arbeitsverhältnis als beendet, unabhängig davon, ob die Kündigung an sich formell oder sachlich fehlerhaft oder ungerechtfertigt war.

Des weiteren ist zu prüfen, ob der Kündigung eine oder mehrere Abmahnungen vorausgegangen sind. Dies ist je nach Art der Kündigung (verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung) wichtig für das weitere Verfahren vor dem Arbeitsgericht sowie für die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers.

Der erste Termin vor Gericht (Güteverhandlung) wird in der Regel zeitnah anberaumt und dient dazu die Parteien zu einer Einigung zu bewegen. Häufig wird ein Vergleich geschlossen, der eine finanzielle Abfindung vorsieht. Diese kann je nach Sach- und Rechtslage schwanken (Regelabfindung / Doppelte Regelabfindung) und für Arbeitnehmer und Arbeitgeber je nach Situation angemessen sein.

Sollten sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen, sollten daher stets die 3-Wochen-Frist ebachten und, wenn möglich vorab Beweise oder Zeugen benennen können. Alles weitere wird der Rechtsawnalt in erfahrung bringen.

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