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>> Arbeitsrecht
Kündigungsschutzklagen
Eine Kündigungsschutzklage stellt die überwiegende Zahl der
arbeitsrechtlichen Verfahren dar. Dies ist verständlich vor dem
Hintergrund der besonderen Bedeutung des Arbeitsplatzes für den
gekündigten Arbeitnehmer.
Wichtigster Faktor ist die sog. "3-Wochen-Frist"
innerhalt derer sie Kündigungsschutzklage einreichen sollten. Ist
diese Frist verstrichen, so gilt das Arbeitsverhältnis als
beendet, unabhängig davon, ob die Kündigung an sich formell
oder sachlich fehlerhaft oder ungerechtfertigt war.
Des weiteren ist zu prüfen, ob der Kündigung eine oder mehrere Abmahnungen
vorausgegangen sind. Dies ist je nach Art der Kündigung
(verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung)
wichtig für das weitere Verfahren vor dem Arbeitsgericht sowie
für die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers.
Der erste Termin vor Gericht (Güteverhandlung)
wird in der Regel zeitnah anberaumt und dient dazu die Parteien zu
einer Einigung zu bewegen. Häufig wird ein Vergleich geschlossen,
der eine finanzielle Abfindung vorsieht. Diese kann je nach Sach- und
Rechtslage schwanken (Regelabfindung / Doppelte Regelabfindung) und
für Arbeitnehmer und Arbeitgeber je nach Situation angemessen sein.
Sollten sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen,
sollten daher stets die 3-Wochen-Frist ebachten und, wenn möglich
vorab Beweise oder Zeugen benennen können. Alles weitere wird der Rechtsawnalt in erfahrung bringen.
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