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Die
Rechtsanwaltskanzlei Foderà-Pierangeli biteten
Ihnen in Mainz
und bundesweit in folgenden zivilrechtlichen Gebieten kompetente
Unterstützung:
Zivilrecht
>> Kaufrecht
Auf dem Gebiet des Kaufrechts
berät Sie RA Foderà-Pierangeli insbesondere bei der
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
sowie bei dem Rücktritt
vom Kaufvertrag. Auch in Fällen unberechtigter
Zahlungsansprüche steht Ihnen RA Foderà-Pierangeli
sowohl im vorgerichtlichen Verfahren als auch im Rahmen der
prozessualen Auseinandersetzung zur Seite.
Zivilrecht
>> Mietrecht
Mietrechtliche
Angelegenheiten, wie etwa die Prüfung von
überhöhten Nebenkostenabrechnungen, die Minderung des
Mietzinses im Falle von Mängeln (z.B. Schimmel) sowie die
vermieterseitige Durchsetzung von Zahlungs- und Räumungsklagen
gehören zur regelmäßigen Praxis der Kanzlei
Foderà-Pierangeli. Mietrechtliche Beratung sollte im
Allgemeinen nicht erst bei Aufkommen eines Streites (Kündigung, Mängelbeseitigung,
Zahlungsrückstände)
eingeholt werden, sondern bereits frühzeitig zur
einvernehmlichen Streitbeilegung in Anspruch genommen werden.
Zivilrecht
>> Verkehrsrecht
Gerne hilft Ihnen Herr RA Foderà-Pierangeli aus Mainz bei
der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen
und sonstigen zivilrechtlichen Konstellationen rund um den Straßenverkehr.
Hierzu gehört auch die Geltendmachung von
Erstattungsansprüchen gegenüber Haftpflichtversicherungen
und Fahrzeughaltern. Gerne Helfen wir Ihnen auch im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten
im Zusammenhang mit Verstößen gegen die StVO.
Zivilrecht
>> Arbeitsrecht
Müssen Sie als Arbeitgeber einen langjährigen
Mitarbeiter betriebsbedingt
kündigen oder hat ein Angestellter
aufgrund wiederkehrender schwerer Verstöße gegen den
Arbeitsvertrag
eine weitere Zusammenarbeit ernsthaft gefährdet, steht Ihnen
die Mainzer Kanzlei Foderà-Pierangeli genau so zur Seite,
wie im Falle der unbegründeten Kündigung
Ihres eigenen Arbeitsvertrages.
Stets sollte ein Arbeitnehmer nicht erst nach erhaltener Abmahnung eine
arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Zivilrecht
>> Handelsrecht
Handelsrechtliche Angelegenheiten, wie etwa die durchführung von Dauerlieferungsverträgen, die Begründung und Kündgigung von Handelsvertreterverträgen
und die Eintreibung unbezahlter Forderungen gehören ebenso zum
Repertoire der Kanzlei Foderà-Pierangeli, wie die Beratung in gesellschaftsrechtlichen Sachen.
Für solche oder sonstige zivilrechtliche Angelegenheiten, wie
etwa aus dem Schuldrecht,
allgemeinen Vertragsrecht,
Reiserecht,
Handelsrecht,
Leasingrecht,
Pachtrecht,
Internetrecht
und Familienrecht (italienische Scheidung)
stehen wir Ihnen gerne für eine Erstberatung zur
Verfügung.
Kontaktieren Sie uns hierzu unter info@zivilrecht-mainz.de
oder nehmen Sie Verbindung zum Büro auf unter 06131 - 480 35
56.
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